Gemäss den geltenden, verschärften Bedingungen, die der Bundesrat an seiner Krisensitzung vom 19.10.2020 erlassen hat, dürfen wir unsere Körung nur unter Einhaltung der Vorgaben des BAG’s und des Kantons Zürich durchführen.
21.10.2020 • Allgemein, Zuchtzulassung