Von Montag bis Samstag dürfen Individual- und Gruppentrainings bis maximal fünf Personen nach wie vor durchgeführt werden. Das Wohl der Hunde kann somit sichergestellt werden.
Letzte Woche haben wir Ihnen versprochen, die Unklarheiten bezüglich Anlassorganisation mit den verantwortlichen Bundesstellen zu besprechen um für unsere Mitgliedsvereine Klarheit zu schaffen.
Anlässlich der gestrigen Pressekonferenz hat der Bundesrat die Massnahmen zur Eindämmung der Infektionen mit COVID-19 bekannt gegeben. Was haben diese Massnahmen nun für uns als «Hündeler», für unsere Vereine und unsere Mitglieder zur Folge?
In diesem Bereich sind sämtliche kommerziellen und nicht kommerziellen Aktivitäten bis auf weiteres verboten und Vereinsplätze und Hundehallen sind geschlossen zu halten.
In Anbetracht dieser schwierigen und komplizierten Lage wurde beschlossen, die April-Ausgabe des Verbandsorgans „Hunde“ inklusive Fachorgan mit der Ausgabe Nr. 5 vom Mai zusammenzulegen.
30.03.2020 • SKG News
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