DNA Profil aller Zuchthunde

09.06.2024
Anlässlich der Delegiertenversammlung 2024 der SKG wurde der Antrag "Erstellung von DNA-Profilen" aller zur Zucht eingesetzten Hunde angenommen. 
Für den RRCS heisst dies, dass ab der Körung vom 20.Oktober 2024 das DNA Profil pflicht ist für eine Zuchtzulassung. 

Informationen: 
Für alle zur Zucht eingesetzten Hunde ist die Hinterlegung der DNA-Profil bei der Stammbuchverwaltung der SKG ab dem 1.Juli 2024 obligatorisch. 

Für Hunde, welche vor dem 1.Juli 2024 angekört wurden, gilt die Besitzstandswahrung. Die Erstellung eines DNA-Profils wird für diese Hunde aus Gründen der Transparenz dringend empfohlen. 

Es wird entweder ISAG 2006 oder ISAG 2020 eines akkeditierten / ztertifizierten Labor anerkannt. 
Der RRCS empfiehlt das Profil ISAG 2020.
Als Probenmaterial für den Identitätsnachweis (DNA-Profil) werden nur Blutentnahmen (0.5ml) akzeptiert. Die Blutentnahmen müssen durch einen Tierarzt erfolgen. 

Bei Deckrüden aus dem Ausland ist es in der Verantwortung des Züchters, ein dem Reglement entsprechendes Profil mit der Deckbescheinigung einzureichen. 

Detailierte Informationen sind auf der Seite der SKG zu finden: 
www.skg.ch
FAQ: Häufig gestellte Fragen

Infos auf Laboklin
ISAG 2006
ISAG 2020